Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Jede volljährige Person kann an den Angeboten der
Hundeschule Odenwald teilnehmen. Wenn für einzelne Angebote bestimmte
Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen.
Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen
erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten der Hundeschule Odenwald
teilnehmen.
2. Für teilnehmende Hunde muss eine gültige
Haftpflichtversicherung bestehen. Diese ist zum ersten Termin/vor Beginn des
Trainings nachzuweisen.
3. Teilnehmende Hunde müssen gemäß den aktuellen
veterinärmedizinischen Standards geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten
sowie ungezieferfrei sein. Dies ist zum ersten Termin/vor Beginn des Trainings
durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bekannte
Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes vorab mitzuteilen.
Auch über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über aggressive
Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen,
Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist die Hundeschule Odenwald rechtzeitig vor
Trainingsbeginn zu informieren.
5. Läufige Hündinnen dürfen nicht an den Gruppenangeboten
teilnehmen.
6. Die Anmeldung zu Angeboten der Hundeschule Odenwald
ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen
Personen erlaubt. Mit der schriftlichen (Fax, E-Mail, Brief, Onlineformular),
telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bietet der
Teilnehmer der Hundeschule Odenwald den Abschluss eines Vertrages verbindlich an
und verpflichtet sich, am gewählten Angebot teilzunehmen sowie die fälligen
Leistungsgebühren zu Beginn des Termins bar zu bezahlen. Durch seine
Unterschrift auf dem Vertragsformular bzw. durch eine schriftliche Anmeldung per
E-Mail, Brief, Onlineformular oder durch eine telefonische Terminabsprache
erkennt der Teilnehmer diese AGB als Vertragsbestandteil an. Die Anmeldungen zu
Angeboten der Hundeschule Odenwald werden von dieser per E-Mail, Fax, Brief oder
telefonisch bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule
Odenwald zustande.
7. Der unterschriebene Dienstleistungsvertrag der
Hundeschule Odenwald wird der Trainerin zur ersten Stunde bzw. zum ersten
vereinbarten Termin übergeben und berechtigt zur Teilnahme an den Angeboten der
Hundeschule Odenwald.
8. Das Beratungsgespräch/Training wird sich an den
jeweiligen Bedürfnissen des Teilnehmers sowie den Möglichkeiten des Hundes nach
seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen
Voraussetzungen orientieren. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die gelernten
Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten
Erfolg haben können.
9. Für die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule
Odenwald werden von dem Teilnehmer Gebühren in der Höhe erhoben, die zum
Zeitpunkt des Trainingsbeginns gültig sind. Die Höhe der Gebühren ist den
jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf der Internetseite der Hundeschule
Odenwald zu entnehmen oder bei der Hundeschule Odenwald zu erfragen.
10. Die anfallenden Gebühren für die gewählten Angebote
sind in der Regel zum ersten Termin im vollen Betrag bar zu zahlen. Bei
Einzeltrainings werden eventuelle Fahrtkosten zugerechnet.
11. Der Teilnehmer nimmt an den vereinbarten Terminen
regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Trainings, befolgt die Anweisungen der
Trainerin, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften und die
Infrastruktur pfleglich und beachtet die jeweils ggf. gültige Hausordnung.
12. Auf dem Trainingsgelände und auf allen Wegen ist der
Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehenen Behältern zu
entsorgen.
13. Bricht der Teilnehmer das Beratungsgespräch, das
Training oder andere gewählte laufende Angebote vorzeitig ab, besteht kein
Anspruch auf Kostenrückerstattung.
14. Im Krankheitsfall eines Teilnehmers oder dessen
Hundes während eines laufenden Trainings oder sonstigem Angebot und einer damit
verbundenen Nichtteilnahme am Training oder Angebot ist der Trainer rechtzeitig
vor Trainingsbeginn zu informieren.
15. Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen im
Verhinderungsfall rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Beginn abgesagt und bestätigt
werden. Ansonsten muss die Beratung/Trainingseinheit komplett in Rechnung
gestellt werden.
16. Vereinbarte Termine beginnen pünktlich zur
festgelegten Zeit. Verspätungen von Teilnehmern gehen zu deren Lasten und
berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
17. Die Hundeschule Odenwald Johanna Fruhner-Gruber
behält sich vor, das Beratungsgespräch/Training nach eigenem Ermessen
abzubrechen, wenn relevante Gründe dafür vorliegen. Bereits gezahlte Gebühren
werden in diesem Fall anteilig erstattet oder es wird ein neuer Termin
vereinbart.
18. Die Hundeschule Odenwald Johanna Fruhner-Gruber
kann ohne Einschränkung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der
Teilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Hundes
Gefahr für andere Menschen besteht. Eine Kostenrückerstattung ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.
19. Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher
Veranstaltungen der Hundeschule Odenwald erfolgt auf eigenes Risiko des
Teilnehmers. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen. Jegliche
Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss sowie von
den übrigen Vereinbarungen (AGB etc.) in Kenntnis zu setzen.
20. Die Teilnehmer haften für alle durch ihre Hunde oder
sie selbst verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt sowohl
für Schäden, die auf dem Trainingsgelände der Hundeschule Odenwald entstehen,
als auch für solche, die außerhalb entstehen.
21. Während des Beratungsgesprächs/Trainings ist den
Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmer
durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der
Trainerin verursacht, haftet ausschließlich der Teilnehmer.
22. Das Krankheits- und Verletzungsrisiko während des
Trainingszeitraumes trägt der Teilnehmer.
23. Die Hundeschule Odenwald übernimmt keinerlei Haftung
für Sach-, Personen und/ oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der
gezeigten Übungen entstehen sowie für Verletzungen/Schäden, die durch
teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen.
24. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für
seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt.
25. Die Hundeschule Odenwald haftet nur bei eigener
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.
26. Dem Ausschluss eines Haftungs- und/oder
Kostenersatzanspruches zu den Inhalten der Vertragsbedingungen gegen die
Hundeschule Odenwald Johanna Fruhner-Gruber wird ausdrücklich zugestimmt.
Dies betrifft die Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder
Vermögensschäden.
27. Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und
Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet.
28. Die Hundeschule Odenwald übernimmt keine
Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelten Inhalte. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer selbst und
dessen Hund abhängig ist.